Anwendung der Roten Listen

Vielfältig nutzbar

Rote Listen sind nicht nur eine Grundlage für die Beurteilung des Zustands der Biodiversität, sie erlauben auch zahlreiche Auswertungen, die Zusammenhänge, Ursachen und Handlungsmöglichkeiten für den Naturschutz deutlich machen:

Rote Listen sind wertvolle Argumentationshilfen bei der naturschutzfachlichen Bewertung von Gebieten (z. B. Ausweisung von Naturschutzgebieten, Nationalparken), der Auswahl prioritärer Arten bei Schutzprogrammen (z. B. E+E-Projekt Schierlings-Wasserfenchel) und liefern Grundlagen für den rechtlichen Schutz von Arten durch gesetzliche Verordnungen und internationale Konventionen (BArtSchV, CITES, FFH, Berner Konvention).

Durch die Untersuchung der Verbreitung gefährdeter Arten lassen sich Regionen Deutschlands herausfinden, in denen besonders viele gefährdete Arten vorkommen und die daher besonders schutzwürdig sind.

Zeitlich differenzierte Verbreitungsdaten dokumentieren den flächigen Artenrückgang (Beispiel: Bergwohlverleih, Arnika).

Durch die Berücksichtigung des Gesamtverbreitungsgebietes einer Art (Areal) läßt sich auch zeigen, daß die Gefährdung einer Art mit der Entfernung von ihrem Verbreitungsgebiet meistens zunimmt.

Durch eine Analyse, in welchen Lebensräumen die gefährdeten Arten vorkommen, ergeben sich Hinweise auf besonders gefährdete bzw. schutzwürdige Biotope.

Bei einer noch feineren Auswertung nach den Ellenberg'schen ökologischen Zeigerwerten zeigt sich zudem deutlich, daß Pflanzen mit extremen Standortansprüchen (z. B. an besonders feuchte, trockene oder nährstoffarme Standorte gebundene Arten) besonders stark gefährdet sind.

Schließlich können durch die Analyse der Gefährdungsursachen besonders schädliche Einflüsse und deren Verursacher herausgefunden werden und Maßnahmen und Verhaltensweisen entwickelt werden, die die Artenvielfalt weniger gefährden.