FFH Arten

 

Die FFH-Richtlinie (Wortlaut als HTML) hat zum Ziel, die in den EU-Mitgliedsstaaten wildlebenden Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. In den Anhängen II und IV werden Arten gelistet, für die auf nationaler Ebene besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

In Anhang II sind die Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gelistet, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

In Anhang IV werden die streng zu schützenden Tier und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet. Diese Arten gelten nach BNatSchG §10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 (in der Fassung vom 25.3.2002, BGBl. I S. 1193) als besonders und streng geschützt (Wortlaut des BNatSchG).

In Anhang V finden sich Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interessse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.

Visualisierung

Über unsere neue Anwendung FloraLab können Sie eine Abfrage starten, die alle in Deutschland vorkommenden FFH-Anhangsarten auflistet mit Link zum entsprechenden Artsteckbrief. Ausserdem können Sie sich dort auch eine Karte der Verbreitung anschauen.

Hier ein Screenshot mit der Auswahl der entsprechenden Filterkriterien: