Artsteckbrief: Gefährdung & Schutz


Informationen zu Vaccinium oxycoccos L., Gewöhnliche Moosbeere

Auf der Seite Datenquellen erfahren Sie, woher die Angaben stammen.

Angaben der Roten Liste 2018 (Metzing et al.)

Gefährdungskategorie 3   (gefährdet)
Änderung zur Roten Liste (1998) =   (Kategorie unverändert)
Aktuelle Bestandssituation mh   (mäßig häufig)
Langfristiger Bestandstrend <<   (starker Rückgang)
Kurzfristiger Bestandstrend (v)   (Abnahme mäßig oder im Ausmaß unbekannt)
Risikofaktoren =   (nicht feststellbar)
Verantwortlichkeit Deutschlands Allgemeine Verantwortlichkeit
Arealanteil Deutschlands A1   (mehr als 1/10 und bis zu 1/3 des Weltareals)
Lage im Weltareal Lh   (Hauptareal)
Gefährdung im Weltareal G*   (nicht gefährdet oder Gefährdungsnachweis nur für kleineren Arealanteil)


Zum Steckbrief der Artensuchmaschine des Rote-Listen-Zentrums

Gesetzlicher Schutz und Bestandteil von Konventionen

BNatSchG: nicht besonders geschützt - keine Details zum gesetzlichen Schutz in WISIA
FFH: keine Art der FFH Anhänge
CITES/EG-Verordnung Nr. 338/97: keine Art der CITES/EG-VO Anhänge
Bestandteil der Berner Konvention: Nein

Angaben der Roten Liste 1998 (Korneck et. al.)

Sippenname nach Korneck 1998: Vaccinium oxycoccos
Land / Bundesland Gefährdungskategorie
Deutschland 3 (gefährdet)
Schleswig-Holstein (1990) 3
Niedersachsen + Bremen (1993) 3
Mecklenburg-Vorpommern (1992) *
Brandenburg + Berlin (1993) 3
Sachsen-Anhalt (1992) 3
Sachsen* (1999) 3
Thüringen (1993) 3
Hessen* (1996/Nachträge 1999) 3
Nordrhein-Westfalen* (1999) 3
Rheinland-Pfalz (1986) 3
Saarland (1988/1993) 0'
Baden-Württemberg* (1999) 3
Bayern (1987) 3
Hamburg** (1998) 2
Berlin** (2001) 3

Anmerkung: Die geänderten Angaben zur Gefährdung dieser Art im Saarland ergeben sich aus den Auswertungen von Sauer (1993). Die karyologischen Untersuchungen von Moosbeeren durch Wenderoth & Wenderoth (1994) ergaben, daß Vaccinium microcarpum entgegen anderslautenden Angaben bislang in Deutschland nicht nachgewiesen wurde. Die Angaben zu Vaccinium microcarpum in den Roten Listen Sachsens, Bayerns und Baden-Württembergs wurden daher nicht in die Liste der in Deutschland einheimischen und eingebürgerten Farn- und Blütenpflanzen übernommen.

Gefährdungsursachen Gefährdungsdauer
Kultivierung von Mooren Ursache nur vor 1988 wirksam
Entwässerung und Aufforstung von Moorstandorten Ursache nur vor 1988 wirksam
Abbau und Abgrabung Ursache seit 1988 anhaltend