Gagea pratensis (Pers.) Dumort. (Wiesen-Goldstern)

Gefährdung und Schutz

Floristischer Status: I einheimisch

Rote Liste 2018 (Metzing et al.)

Gefährdungskategorie * ungefährdet

(Kommentar: Rückgang auf Äckern, aber Zunahme im städtischen Bereich, z. B. auf Friedhöfen.)

Änderung zur Roten Liste (1998) nb nicht bewertbar
Aktuelle Bestandssituation h häufig
Langfristiger Bestandstrend < mäßiger Rückgang
Kurzfristiger Bestandstrend = gleich bleibend
Risikofaktoren = nicht feststellbar
Verantwortlichkeit Deutschlands Allgemeine Verantwortlichkeit
Arealanteil Deutschlands A1 mehr als 1/10 und bis zu 1/3 des Weltareals
Lage im Weltareal Lr-h nicht bewertet
Gefährdung im Weltareal G* nicht gefährdet oder Gefährdungsnachweis nur für kleineren Arealanteil

Gesetzlicher Schutz und Bestandteil von Konventionen

BNatSchG nicht besonders geschützt keine Details zum gesetzlichen Schutz in WISIA
FFH keine Art der FFH-Anhänge
CITES/EG-Verordnung Nr. 338/97 keine Art der CITES/EG-VO Anhänge
Bestandteil der Berner Konvention Nein

Rote Liste 1998 (Korneck et. al.)

Gefährdungskategorie V Vorwarnliste, Bestände zurückgehend 2514
Gefährdung in den Ländern
Schleswig-Holstein (1990) 1 2514
Niedersachsen + Bremen (1993) 3 2514
Mecklenburg-Vorpommern (1992) 3 2514
Brandenburg + Berlin (1993) * 2514
Sachsen-Anhalt (1992) * 2514
Sachsen* (1999) V 2514
Thüringen (1993) 3 2514
Hessen* (1996/Nachträge 1999) V 2514
Nordrhein-Westfalen* (1999) 3 2514
Rheinland-Pfalz (1986) 3 2514
Saarland (1988/1993) 2 2514
Baden-Württemberg* (1999) 3 2514
Bayern (1987) 3 2514
Hamburg** (1998) 1 2514
Berlin** (2001) * 2514

Verwandte Taxa ähnlichen Umfangs, denen ggf. Eigenschaften zugeordnet wurden:

Die Quellen der Angaben auf der Seite Gefährdung und Schutz finden Sie unter Datenquellen.

Namen in den Ursprungspublikationen:
  • Name in Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Korneck et al., 1996): Gagea pratensis. Anmerkung: Die taxonomische Eigenständigkeit von Gagea pomeranica Ruthe ist nach wie vor ungeklärt. Diese in den Roten Listen Mecklenburg-Vorpommerns und Sachsens aufgeführte Art wurde daher nicht in die Liste der in Deutschland einheimischen und eingebürgerten Farn- und Blütenpflanzen übernommen..