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mit dem
>Institut für Ökologie der TU Berlin
und der >AG Neobiota
   
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Maßnahmen

Allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit gebietsfremden Arten und Maßnahmen zu deren Begrenzung sollten grundsätzlich drei verschiedene Ebenen berücksichtigen (artbezogenen Angaben finden Sie im >Handbuch):

Vorsorge
Die Ausbreitung gebietsfremder Arten wird meistens unbedacht eingeleitet. Daher kommt Aufklärung und Bewusstseinsbildung die größte Bedeutung zu. So kann die Ausbreitung gebietsfremder Arten oftmals bereits verhindert werden, wenn

  • Privatleute bewusster mit gebietsfremden Arten umgehen und z.B. keine Gartenabfälle in der freien Landschaft entsorgen oder auf eine „Bereicherung“ der Natur durch das Ausbringen neuer Arten verzichten und
  • in der freien Landschaft wirtschaftenden Berufsgruppen (Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Imkerei, Strassen- und Landschaftsbaubetriebe, Verkehrswegeunterhaltung etc.) nach Möglichkeit einheimische Arten benutzen und die unbeabsichtigte Ausbreitung gebietsfremder Arten durch ihre Aktivitäten verhindern (z.B. Verschleppung von Samen oder Pflanzenteilen durch Erdbewegungen).

Außerdem bestehen verschiedene gesetzliche Regelungen zur Verfügung (>vgl. rechtlicher Rahmen). Die stärkste ist sicherlich ein generelles Besitz- und Vermarktungsverbot nach der Bundesartenschutzverordnung für bestimmte Arten. Daneben entscheiden Bund und Bundesländer über die Genehmigung von Ausbringungen in die Natur, wozu im Rahmen eines Vorhabens des Umweltbundesamtes Bewertungskriterien erarbeitet wurden. Schließlich bestehen im Rahmen des Pflanzenschutzes umfangreiche, auf Schadorganismen abzielende Regelungen für die Einfuhr von Pflanzen.
In anderen Ländern, z.B. der >Schweiz, USA oder Neuseeland, existieren von Experten erstellte, rechtlich nicht bindende sog. „Schwarze Listen“ invasiver Arten, die dort nicht eingeführt oder freigesetzt werden sollen.

Monitoring
Die Beobachtung der Bestandsentwicklung und Ausbreitung bereits eingeführter gebietsfremder Arten stellt die Grundlage für eventuelle rechtzeitige Kontroll- oder Bekämpfungsmaßnahmen dar. Sie kann durch den behördlichen Naturschutz z.B. im Rahmen laufender oder spezieller Monitoringprogramme erfolgen, wozu allerdings nur ein bestimmter finanzieller Rahmen zur Verfügung steht.
Daher bietet es sich an, ein Frühwarnsystem unter Integration von Wissenschaftlern, Fachexperten und versierten Laien aus Floristik, Naturschutz und Pflanzenschutz sowie, zumindest bei ausgewählten, gut erkennbaren Arten, auch der breiten Öffentlichkeit aufzubauen. Dazu bieten Internet-Technologien geeignete und finanziell günstige Voraussetzungen.

  Pinus nigra - Schwarz-Kiefer

Akzeptanz, Kontrolle und Bekämpfung
Die meisten bereits in Deutschland vorkommenden gebietsfremden Arten haben sich in unsere Ökosysteme integriert und sind daher als neuer Florenbestandteil zu akzeptieren.
Auch viele problematische Arten werden nicht mehr ausrottbar sein, so dass sie nur in Einzelfällen bekämpft werden sollten, um sie unter Kontrolle zu halten oder lokal auszurotten. Dazu sollten ihre Auswirkungen im konkreten Fall bekannt sein und die Bekämpfung rechtfertigen (z.B. Bedrohung seltener oder gefährdeter Arten oder Lebensräume oder besonders negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die menschliche Gesundheit oder wirtschaftliche Aktivitäten). Diese ist meist mit erheblichen personellen und finanziellen Anstrengungen und auch mit Schäden für andere Arten verbunden (z.B. Bodenverwundung bei Entfernung von Wurzeln, Schädigung der Begleitvegetation und von Tieren bei Mahd etc.). Daher sollte sichergestellt sein, dass

  • die Erhaltung des entsprechenden Lebensraums auch langfristig gesichert ist,
  • die Maßnahmen im Einklang mit den jeweiligen standörtlichen Bedingungen und Schutzzielen stehen (So sollte z.B. der Einsatz von Herbiziden, der ohnehin als äußerstes Mittel in Betracht gezogen werden sollte, nicht in der Nähe von Gewässern erfolgen oder Bekämpfungsmaßnahmen in empfindlichen oder saisonal besonders schützenswerten Biotopen wie Brutrevieren sollten nur zu geeigneten Zeitpunkten erfolgen),
  • die Vermittelbarkeit der Maßnahmen in der Öffentlichkeit gewährleistet ist und kein widersprüchliches Bild des Naturschutzes erzeugt wird (z.B. bei großflächigen Rodungsmaßnahmen),
  • adäquate technische, personelle und finanzielle Mittel für eine effiziente Bekämpfung zur Verfügung stehen und
  • die Erfolge der Maßnahmen nach deren Abschluss beobachtet werden.

Grundlagen für artspezifische Einzelfallentscheidungen bieten die Artensteckbriefe im >Handbuch).

 
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